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Nachforderungsfrist in Vermögenssachen?
#1
Hallo zusammen,

wie lange in BRD nach Rechtskraft der Scheidung kann die Ex nochmal mit RA antanzen und nochmal Zugewinn, eheb. Nachteile und bereits ausgehandelte Abfindungen nachbessern wollen und nachfordern? Wann ist der Sack mal zu? Gibt es eine Faustregel oder lässt sich das unscharf abschätzen?

OK, bei unserem tollen Staat vermutlich ewig und nie. Aber mal realistisch, wie lange sind die Fristen in der Praxis. Dachte 3 Jahre?

Hängt evtl. auch von der Ehedauer ab, bei mir 8 Jahre. Bin seit Mai 2018 geschieden.

Unterhalt ist klar, der kann ewig laufen und wieder aufleben. 
Die Frage bezieht sich auf die ganzen anderen "kreativen" Forderungsmöglichkeiten vom Unterhalt abgesehen.

Grüße  Sleepy
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Nachforderungsfrist in Vermögenssachen? - von Maestro - 05-02-2020, 18:11

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