11-02-2020, 21:04
Also ich bin so informiert:
Allerdings muss er beachten, dass im Rahmen der Vergütung bei der Prozesskostenhilfe eine bestimmte Verjährung angesetzt wird. Diese richtet sich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist, die in § 195 BGB festgelegt ist. Die Frist liegt bei drei Jahren.
Das heißt, wenn mein Kleiner irgendwann weg von der Mutter ist, kann ich mein Erspartes nach 3 Jahren endlich aus der Firma holen und offiziell vernünftig leben.
Allerdings muss er beachten, dass im Rahmen der Vergütung bei der Prozesskostenhilfe eine bestimmte Verjährung angesetzt wird. Diese richtet sich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist, die in § 195 BGB festgelegt ist. Die Frist liegt bei drei Jahren.
Das heißt, wenn mein Kleiner irgendwann weg von der Mutter ist, kann ich mein Erspartes nach 3 Jahren endlich aus der Firma holen und offiziell vernünftig leben.