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Finanziell ruiniert durch sinnlose juristische Verfahren
#13
Also ich bin so informiert:
Allerdings muss er beachten, dass im Rahmen der Vergütung bei der Prozesskostenhilfe eine bestimmte Verjährung angesetzt wird. Diese richtet sich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist, die in § 195 BGB festgelegt ist. Die Frist liegt bei drei Jahren.

Das heißt, wenn mein Kleiner irgendwann weg von der Mutter ist, kann ich mein Erspartes nach 3 Jahren endlich aus der Firma holen und offiziell vernünftig leben.
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RE: Finanziell ruiniert durch sinnlose juristische Verfahren - von Wiederankläger - 11-02-2020, 21:04

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