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Unterhaltsvorschüsse zurückzahlen
#3
(20-01-2020, 15:24)p__ schrieb: Um welche Schulden geht es denn überhaupt? Wann und wie entstanden, sind sie vollstreckbar? Sind es Schulden von drei Dingen bei einem Gläubiger oder drei Gläubiger? Wann und wie wurde für Schulden 3 schobn versucht, sie einzuziehen?

Es geht um Unterhaltsvorschüsse welche vom JA geleistet wurden für ein Kind. Die sind laut deren Aussage in Vorkasse gegangen weil ich da arbeitslos war. Es wurde bisher nur eine Mahnung vom JA gestellt, sonst nichts. Die Forderung ist cirka 2 Jahre alt und sofern ich das sehe wurde die jetzt erst nach zwei Jahren wieder gefordert. Bin auf Arbeit, kann erst später genau nachsehen.
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RE: Unterhaltsvorschüsse zurückzahlen - von Markus Müller - 20-01-2020, 16:18

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