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Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung
#27
Tituliere nur den Kindesunterhalt, den du jetzt bereit bist zu zahlen. Das Jugendamt will jetzt halt Maximalforderungen durchsetzen, das ist deren offizieller Job. Das ist keine Einrichtung, die eine Einigung herstellen soll, sondern der Beistand ist einem Anwalt gleichgestellt. Einem Anwalt, der allein die Interessen des Kindes, vertreten allein durch die Mutter vertritt. Gegen dich. Du bist der Idiot in diesem Spiel, der seine Kenntnisse und seine Vertretung selber machen muss. Gegen schweres Geld. Dein Geld.

Aber ich habe es ja schon öfter geschrieben: Einige dieser Forderungen sind fraglich und es dürfte besser sein, diesbezüglich nicht nachzugeben und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Dein Risiko dabei sind die Kosten für deinen Anwalt. Anwaltspflicht.

Dein Ansprechpartner ist der Jugendamtsbeistand, der die Mutter vertritt. Liefert der nötige Unterlagen nicht, zahlst du die darauf aufgebauten Forderungen nicht und begründest das kurz. Der Beistand macht keine Rechtsberatung für dich und interessiert sich nicht für deine Argumente. Mach du bitte auch keine Rechtsberatung für den Beistand. Der fordert einfach drauflos und wenn ihm ein Furz quer im Darm sitzt, klagt er halt und lässt sich das vom Richter ausrechnen. Er hat dafür Null Prozessrisiko, kriegt sein Geld auch dann, wenn seine Anträge alle abgelehnt werden. Es ist dein Job, erst einmal zu sortieren, was vermutlich berechtigte Forderungen sind und was nicht.

Durch Covid-19 kommt es vielleicht zu einer Verzögerung beim Gerichtsverfahren falls eines beginnt, aber das ist eine rein formale Frage. Keinerlei Ansprüche werden dadurch verändert. Du wirst dann halt statt Ende April beispielsweise erst Ende Juni vor Gericht stehen und über den Mehrbedarf streiten.
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RE: Mehrmalige Auskunftspflicht sowie Mehrbedarf priv. Krankenversicherung - von p__ - 26-03-2020, 11:26

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