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Ex-Partnerin will heiraten. Stiefvater?
#3
(04-01-2020, 20:43)Theo schrieb: Ein "Stiefvater" hat keine rechtliche Bedeutung.

Doch, das hat mehrere Rechtsfolgen. Mit der Heirat erwirbt der Stiefvater ein sogenanntes kleines Sorgerecht für die Kinder seiner Frau. Das bedeutet, dass er für das Stiefkind eine eigene Entscheidungsbefugnis und rechtliche Vertretungsbefugnis in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens hat. Dies betrifft Fragen zur Ernährung, zur Gesundheit, Hygiene und zu Alltagsfragen aus der Schule.

Es gibt noch mehr Rechte. Nach einer Scheidung können Stiefeltern z.B. auch Umgangsrecht mit dem Stiefkind haben.

Die Bundesregierung ist sogar dabei, das noch kräftig auszuweiten: https://www.welt.de/politik/deutschland/...eiten.html

"Der Arbeitskreis Abstammungsrecht des Justizministeriums hatte bereits 2016 in einem Gutachten gefordert, Stiefeltern mehr Rechte einzuräumen, da sie mitunter in eine volle Elternrolle hineinwachsen."
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RE: Ex-Partnerin will heiraten. Stiefvater? - von p__ - 04-01-2020, 21:32

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