16-12-2019, 15:02
Was du sagst, entspricht den Buchstaben des BGB. Unterhalt = Lebensdarf des Kindes. Was die Düsseldorfer Tabelle draus macht, ist ein schamlos aufgeblähter Einheitshobel auf falschen Grundlagen, in dem Juristen immer einen Schlusssatz "nach Lage des Falls" vorlügen, in Wirklichkeit aber die Pflichtigen nach Schema F und irre überhöhten Einheitszahlen teuer durch die Einheitsmangel gedreht werden.
Ausserdem: Wenn ich bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit (die auch bei intakter Familie sofort Auswirkungen auf die Familienfinanzen hätten) zeitweise runter könnte statt mit bestehendem Zwangstitel sofort fertiggemacht und pleite gepfändet werde, dann wäre die Lust auch grösser sich bei manchen Ausgaben fürs Kind auch stärker zu beteiligen sofern möglich.
Der Unterhalt steigt alle fünf Jahre um etwa 16,5%. Weder Löhne noch Inflation steigen so stark. In genau fünf Jahren werden wir beim 100% - Mindestunterhalt die 500 EUR durchbrochen haben. "Das Kind" bekommt natürlich noch mehr, das halbe Kindergeld kommt noch obendrauf.
Ausserdem: Wenn ich bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit (die auch bei intakter Familie sofort Auswirkungen auf die Familienfinanzen hätten) zeitweise runter könnte statt mit bestehendem Zwangstitel sofort fertiggemacht und pleite gepfändet werde, dann wäre die Lust auch grösser sich bei manchen Ausgaben fürs Kind auch stärker zu beteiligen sofern möglich.
Der Unterhalt steigt alle fünf Jahre um etwa 16,5%. Weder Löhne noch Inflation steigen so stark. In genau fünf Jahren werden wir beim 100% - Mindestunterhalt die 500 EUR durchbrochen haben. "Das Kind" bekommt natürlich noch mehr, das halbe Kindergeld kommt noch obendrauf.