05-05-2009, 06:40
Nein. PKH bekommt, wer sich einen Rechtstreit nicht leisten kann. Jeder Anwalt und jedes gericht kann darüber aufklären. ODER Google.
Wenn die Mutter ALG 2 bekommt, Du aber den vollen Unterhalt bezahlst, wieso dann die Frage, was Du dem Jugendamt nachweisen sollst? Geht es nun um den Beistand oder um die ARGE ?
Wenn die Mutter ALG 2 bekommt, Du aber den vollen Unterhalt bezahlst, wieso dann die Frage, was Du dem Jugendamt nachweisen sollst? Geht es nun um den Beistand oder um die ARGE ?