03-12-2019, 05:28
bei mir in der Umgangsregelung steht- der Vater holt die Kinder ab.
Ein mal anstatt der Mutter sollte meine Schwester(beste Freundin von der Ex) die Zwillinge (damals 5 oder 6) abholen.
Ich habe es ihr nicht erlaubt und sagte, wenn die Mutter nicht in der Stadt ist, kann ich weiter auf meine Kinder Aufpassen.
Also wenn du willst dass deine Eltern oder neue Freundin das Kind abholen dürfen, lass es gerichtlich in die Umgangsrechtsvereinbarung reinschreiben. Ohne gerichtliche Regelung kannst du dich bei niemandem beschweren
Ein mal anstatt der Mutter sollte meine Schwester(beste Freundin von der Ex) die Zwillinge (damals 5 oder 6) abholen.
Ich habe es ihr nicht erlaubt und sagte, wenn die Mutter nicht in der Stadt ist, kann ich weiter auf meine Kinder Aufpassen.
Also wenn du willst dass deine Eltern oder neue Freundin das Kind abholen dürfen, lass es gerichtlich in die Umgangsrechtsvereinbarung reinschreiben. Ohne gerichtliche Regelung kannst du dich bei niemandem beschweren
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch