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Fragen zu Nachteilsausgleichserklärung / Nachteilsausgleichspflicht bei Realsplitting
#2
Deine Ex hat recht.

Sie MUSS dir bestätigen, dass sie von dir Unterhalt bekommt, damit du diesen steuerlich geltend machen kannst. Da auf diesen Teil deines Einkommens folglich keine Einkommenssteuer zahlst, wird der Unterhalt bei deines Ex-Frau als Einkommen gewertet und entsprechend steuerpflichtig.
Und eben diese Einkommenssteuer auf den Unterhalt musst du deiner Ex ersetzen, das ist gemeint mit dem Nachteilsausgleich.

Denn so würde ja sonst Einkommen ohne Einkommensbesteuerung bleiben - bei dir nicht versteuert, weil Sonderausgabe. Und bei der Ex auch nicht versteuert als Einkommen.
Diese Sorte Steuerschlupflöcher hat der Staat längst geschlossen.....

Ich hatte es mal mit der Renitenz der Exe zu tun, sie wollte mir einfach partout die Anlage U nicht unterschreiben, obwohl sie es in den Jahren zuvor eigentlich immer problemlos gemacht hatte. Wie es das Schicksal so will, hat ihr das Familiengericht für das fragliche Jahr eine satte Unterhaltsnachzahlung über 23.000.- € beschert (mich hat das an den Rand der Pleite getrieben, aber auch das habe ich gemeistert...). Damit war Exe über allen Freibeträgen und das Finanzamt wollte folgerichtig die Einkommenssteuer bei hr eintreiben. Vermeintlich clever wie sie war, meinte sie das Geld von mir wiederzubekommen - habe ich abgeschmettert mit dem Hinweis auf die verweigerte Unterzeichnung der Anlage U. Dazu gab es zuvor auch einen Schriftwechsel zwischen meiner und ihrer Anwältin.
Ich habe ihr den Nachteil NICHT ausgleichen müssen.
Das Finanzamt war so freundlich, die Anlagen U aus den Vorjahren einfach weiter fortzuschreiben und hat mich steuerlich so behandelt wie zuvor. So hatte ich wenigstens theoretisch einen kleinen Steuergewinn gemacht.......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Fragen zu Nachteilsausgleichserklärung / Nachteilsausgleichspflicht bei Realsplitting - von Austriake - 02-12-2019, 10:55

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