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Zugewinnausgleich & Versorungsausgleich bei Verschleppungstricks der Scheidung
#2
Der Stichtag ist mittlerweile variabler geworden. Das Ziel auf "illoyale Vermögensverringerung" ab, dann wird er einfach vorverlegt. Lies § 1385 BGB, Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft.

Der Versorgungsausgleich hat um ein paar Tage verschobene Grenzen. Er geht von der Zeit vom 1. des Monats der Heirat bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Kein Ausgleich erfolgt bei einer kurzen Ehezeit, wenn keiner der Beteiligten einen Antrag stellt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Als Kurzehe gilt ein Zeitraum von bis zu drei Jahren.
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RE: Zugewinnausgleich & Versorungsausgleich bei Verschleppungstricks der Scheidung - von p__ - 23-11-2019, 22:49

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