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Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland
#2
Da hast du wohl nach mehren richtig schweren Fehlern noch einen schweren Fehler draufgesetzt, indem du die "Ehe" weiterlaufen lassen hast. Wenn dir das zu teuer war, wirst du nun merken was richtig teuer ist. Da hilft dir auch nicht, dich auf die Schuldfrage zu berufen, die 1977 abgeschafft wurde. Ich würde das nicht einmal vorbringen, denn damit präsentierst du dich als Sklavenhalter, der sich seinen Sexproviant importiert, ihr ein Kind macht, bis sie in grösster Not wieder in ihr Heimatland fliehen kann. Und jetzt soll die Allgemeinheit für deine Vergnügungen bezahlen.

Natürlich wird sie Unterhalt verlangen und selbst wenn sie das nicht tut, wird sie gleich Sozialleistungen beantragen, für die der liebe Staat natürlich den noch lieberen Ehemann heranzieht. Eine lange Trennungszeit ist kein Grund für den Wegfall deiner Verpflichtungen. Dein Sparmodell kostet dich jetzt auch Rentenpunkte sowie vielleicht eine höheren Zugewinnausgleich. Auch nach einer Scheidung gibt es nun länger Unterhalt, die Ehedauer war ja länger.

Natürlich solltest du sie gleich in Deutschland begrüssen. Mit einem Scheidungsantrag. Wenn der dir nicht zu teuer ist.
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RE: Nach Trennung und Auslandaufenthalt Rückkehr nach Deutschland - von p__ - 10-11-2019, 10:21

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