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Titel=beglaubigte Abschrift?
#2
Wieder die beliebte Schlupflochsuche, diesmal auf formaler Ebene. Wäre es so einfach, beglaubigte Abschriften bei einer Pfändung zu kippen weil sie nur beglaubigt und nicht das Original sind, dann wäre es vor 500 Jahren schon geschlossen worden.

Jede Beglaubigung ist eine Bescheinigung, dass Zweitschriften mit dem Original übereinstimmen. Das reicht, um die bekannten Folgen auszulösen.
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Titel=beglaubigte Abschrift? - von Einszweidrei - 07-11-2019, 09:52
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von p__ - 07-11-2019, 10:28
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Arminius - 07-11-2019, 11:48
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Arminius - 07-11-2019, 14:46
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Arminius - 07-11-2019, 17:47
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Gast1969 - 08-11-2019, 01:08
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Arminius - 07-11-2019, 21:27
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von IPAD3000 - 08-11-2019, 10:54
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Arminius - 08-11-2019, 12:52
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von p__ - 08-11-2019, 13:19
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von p__ - 08-11-2019, 13:49
RE: Titel=beglaubigte Abschrift? - von Arminius - 08-11-2019, 14:47

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