28-11-2019, 01:03
(12-11-2019, 13:46)HeinrichH schrieb: Ich meine die einfachen Abrechnungen nach RVG. Wo es nach Streitwert etc.. geht.
Ok, Danke. Hab ich mir gedacht, war aber missverständlich.
Inzwischen habe ich einen Anwalt ausgewählt. Und auch bereits bezahlt... VKH werde ich nicht beantragen - dies dient dazu, dass die Entscheidung in der Sache schneller voran geht. Der Anwalt war einverstanden mit Abrechnung nach RVG. Ich habe erst von VKH geredet und betont, dass ich zurzeit wenig Geld habe. Die Entscheidung gegen VKH entspringt vor allem dem Beschleunigungsbedürfnis. Ansonsten müsste ich die VKH irgendwann sowieso nachzahlen, der Aufwand mit dem VKH-Antrag lohnt sich also nicht.