07-10-2019, 20:57
Das ist ein altes Problem und rührt von einer absichtlich kaputten Sorgerechtskonstruktion her. Das Sorgerecht ist nur das Recht sich mit dem anderen Elternteil sich einigen und entfaltet erst einmal keine Blockadewirkung, wenn das nicht passiert.
Wenn es das tut, dann muss das im jeweiligen anderen Rechtgebiet geregelt sein. So ist zum Beispiel die alleinige Schulanmeldung auch kein Problem, weil dort nichts geregelt ist. Bei den Einwohnermeledeämtern gibts nur in Bayern eine Regelung zum Verfahren bezüglich Sorgerecht, die aber oft nicht beachtet wird. Doch durch eine ertrotzte Ummeldung wird eine Ummeldung nicht ungültig und du kannst die auch nicht rückgängig machen. Es liegt dann an dir, im jeweiligen Fall dagegen vorzugehen und das bedeutet eine Klage auf alleiniges ABR. Mehr als einen Vermerk zu Ummeldungen wirst du ansonsten nicht erreichen, das ist schon viel.
Wenn es das tut, dann muss das im jeweiligen anderen Rechtgebiet geregelt sein. So ist zum Beispiel die alleinige Schulanmeldung auch kein Problem, weil dort nichts geregelt ist. Bei den Einwohnermeledeämtern gibts nur in Bayern eine Regelung zum Verfahren bezüglich Sorgerecht, die aber oft nicht beachtet wird. Doch durch eine ertrotzte Ummeldung wird eine Ummeldung nicht ungültig und du kannst die auch nicht rückgängig machen. Es liegt dann an dir, im jeweiligen Fall dagegen vorzugehen und das bedeutet eine Klage auf alleiniges ABR. Mehr als einen Vermerk zu Ummeldungen wirst du ansonsten nicht erreichen, das ist schon viel.