Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Steuererklärung - Unterhaltsberechnung - Staatsschulden
#1
Hallöchen,
sorry das ich noch einmal einen Thread aufmachen muss, aber aus Übersichtlichkeit finde es gehört in einem eigenen Thread.

Ich hatte ein leider sehr teures Gerichtsverfahren 2015, die damit verbundenen Gutachterkosten (wurde vom Staat bestellt) durfte ich als Raten abstottern. Somit habe ich Schulden beim Staat. 
Da die durch das Gutachten entstandene Kosten habe ich dann im Rahmen der Steuererklärung jedes Jahr als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich geltend gemacht und wurden so akzeptiert.

Fakt ist, ich habe Schulden beim Staat und in meiner Steuerklärung ein theoretisches Plus von ~2400€, welche mir aber nicht ausgezahlt sondern von meinen Staatschulden direkt abgezogen wurden. 

Daher ist dies in meinen Augen auch kein Einkommen, da ich kein Geld erhalten habe oder sehe ich das falsch?

Kann hier die Summe auf mein Gehalt mit drauf gerechnet und zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden?

Vielleicht hat einer von euch eine Idee wie sich das verhält...

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

bye
Tobi
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Steuererklärung - Unterhaltsberechnung - Staatsschulden - von tobi1983 - 02-10-2019, 14:58

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste