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Wie minimalen Kindesunterhalt gestalten wenn Wohneigentum+ geplante Selbständigkeit
#11
(01-10-2019, 21:20)p__ schrieb: Ich würde so etwas entkoppeln und nicht als greifbarer Selbständiger machen, sondern z.B. als verdeckter Treugeber einer irischen Limited. Mit anderen Worten, man ist bei sich selbst angestellt.

Selbständiger ist schon aus psychologischen Gründen Mist. Für die Richter, die monatlich immer denselben fetten Betrag aus Steuergeldern aufs Konto gespült bekommen egal wie wenig sie arbeiten, sind alle Selbständigen windige Betrüger, die das nur tun um sich selbst arm zu rechnen und in Wirklichkeit stinkreich sind. Unternehmertum ohne Couch und Netze ist für Richter in ihrem Staatsexamenmief unter Talaren überhaupt nicht vorstellbar.

Korrekt, das ist aus meiner Sicht der richtige Weg.
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RE: Wie minimalen Kindesunterhalt gestalten wenn Wohneigentum+ geplante Selbständigkeit - von PeterMaier100 - 02-10-2019, 00:36

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