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UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum
#26
(30-09-2019, 09:46)p__ schrieb: Was über 880 EUR Einkommen liegt, ist ziemlich sicher weg.
Das bedeutet, das ich über meine jederzeit freundliche und kooperative, jedoch entsprechend meiner Erkrankung jedoch leider quälend langsame scheibchenweise Auskunft, nur etwas steuern kann, ab wann bei mir angefangen wird zu pfänden.

Versuch einer Kosten Prognose:
# 273€/Monat und 3 Jahre bis zum 18. Geburtstag, macht 9828€ erwartete Forderungen
# da vorausssichtlich bis 19 die Schulbank bis zum Abi gedrückt wird, fließt da wohl Kindergeld bis 19 weiter und wird von mir vmtl.in Höhe vom UHV gefordert werden. Das macht dann noch mal 273€/Monat * 12 = 3276€
# Das macht bei z.B. 5% Zinsen, in vier Jahren um die 1000€ Zinsen

Die Summe von 14 oder 15k ist noch recht übersichtlich. Da ich kein Geld habe, kann ich die nächsten Jahre jedoch nicht leisten. Was ich jedoch versuchen kann, ist durch besonnenes Handeln versuchen zu vermeiden, das die folgenden Extrakosten unnötig früh entstehen.

Zu vermeidende Extrakosten:
- RA Kosten vermeiden
- Gerichtskosten vermeiden
- Pfändungskosten vermeiden

Ideen zur Vermeidung von Extrakosten:
# Kredit als Ballonfinanzierung auf nehmen. Den ich aber wohl nicht bekomme, da ich nicht zahlungsfähig bin oder sonst wie Kredit würdig.
# Dem JA an bieten, ihre Forderungen zügig beim Notar mit eigenem Text dynamisch bis zum 18 oder evtl. gleich bis zum 19. Geburtstag beschränkt titulieren, wenn sie vorab einen Pfändungs, Vollstreckungsverzicht für  (kein Ahnung wie man das nennt) für 5 Jahre rechtswirksam erklären.

# Ist die Frage, wie man so eine auf z.B. 5 Jahre lautenden Vollstreckungsverzicht vereinbart:
- Wer ist in einem JA überhaupt für das JA zeichnungsberechtigt ?
- wie macht man das, das das auch tatsächlich rechtlich bindend ist ?
- gibt es für so etwas vlt. bereits eine Art Mustervereinbarung ?
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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RE: UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum - von Alfred37 - 30-09-2019, 11:10

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