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UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum
#9
Im Falle einer Beistandschaft vertritt das JA die VOLLSTÄNDIGEN finanziellen Interessen des Kindes.

Hat auch Vorteile:

- Zwischengeschaltete Sachbearbeiter nehmen zumindest die Emotionalität aus der diesbezüglichen Korrespondenz
- Im Falle gerichtlicher Verfahren sitzt die Sachbearbeiterin im Gerichtssaal (die Mutti leider auch wenn sie will), solltest du verlieren, so erspart es dir den Kostenfaktor „Gegnerischer Anwalt“
- Kommt die Mutti mit Sonderbedarf um die Ecke, kannst du regelmäßig entgegnen „wende dich ans Amt, die sind nun zuständig, beantrage diesen dort - was i.d.R. nicht funktioniert)
- Etwaige Pfändungen können die direkt betreiben, in meinem Fall kamen dann keine zusätzlichen Vollstreckungskosten mit auf die Schuldenliste - kleine Ersparnis, aber immerhin.
- Sachbearbeiter des JA können mitunter jahrelang untätig sein, schließlich haben die viele Fälle zu bearbeiten.
- Das JA meint mit jährlichen Kontoauszügen einer Verwirkung entgegen wirken zu können. Lüge: Auch wenn die nicht regelmäßig mindestens jährlich einen Vollstreckungsversuch unternehmen, wird geschuldeter Unterhalt irgendwann als ebenso verwirkt anzunehmen sein, als hätte es die Mutti versäumt. In meinem Fall mein Joker, seit Jahren kam da nix mehr. Irgendwo hab ich noch das Urteil gespeichert, welches bei solch einem Fauxpas auch bei Beistandschaften keinen Unterschied macht. Nicht regelmäßig vollstreckt -> Verwirkung tritt ein.

Nachteil: Du wirst das Amt vorerst nicht los. Tue kooperativ, aber sieh zu, damit nur Zeit schinden zu wollen. Schreib doch kurz mal hin „Einige Belege sind mir abhanden gekommen, bitte Fristverlängerung von 3 Monaten“. Eine innere Zereißprobe bei der Sachbearbeiterin beginnt mit Blick auf die vor ihr liegenden Aktenstapel. Sie wird sich vermutlich aus rein egoistischen Motiven drauf einlassen, ist innerlich glücklich, eine Akte vorerst in Ablage P legen und sich anderen säumigen Vätern widmen zu können.

Zeit schinden bringt leider finanziell nichts. Mit Datum des Auskunftsersuchens bist du Pflichtig, dann irgendwann auch rückwirkend. Ich z.B. hab meine Sachbearbeiterin seit 2014 ruhig gestellt. Dann hab ich ihr zwischendurch sogar den Tipp gegeben, Ansprüche zu pfänden, welche im Rahmen des Zugewinns ggü. meiner Ex bestanden. Das hat sie dankend angenommen. Ergebnis: Pfändungsüberweisungsbeschluss zur Mutti, die hat mit dem Zugewinn (4500 Euro) letztendlich bereits erhaltenen KU ans Amt zurück überweisen müssen. Das ging ihr schwer ab. Schließlich prahlte ihre Anwältin im Gerichtssaal noch, den Zugewinn selbst pfänden zu wollen, um ihre Kosten für das Verfahren von 2500 Euro decken zu können. Am Ende musste meine Ex 4.500 an das JA und 2500 am die Anwältin überweisen, denn bei mir ist und war nichts zu holen. 

Was ich damit sagen will: Spiel mit dem Amt, nutze es für dich, schinde Zeit, vermeide Pfändungen durch unangenehmes Auftreten bei denen, so kommst du irgendwann einer Verwirkung immer näher.
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RE: UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum - von IPAD3000 - 29-09-2019, 23:23

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