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UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum
#3
So recht verstehe ich deine Frage nicht. Ich versuchs mal mit einer allgemeinen Antwort:
Fall 1: Du bist nicht leistungsfähig und das wird auch so akzeptiert: Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss und kann nichts von dir zurückverlangen.
Fall 2: Du bist nicht leistungsfähig und das wird nicht so akzeptiert, ein Richter verurteilt dich trotzdem zu Unterhalt. Fiktives Einkommen und so. Du zahlst aber nichts. Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss und verlangt ihn von dir zurück. Schulden laufen auf.
Fall 3: Du bist tot. Jugendamt zahlt keinen Unterhaltsvorschuss. Das Kind erhält Halbwaisenrente.

Auch das ist verwirrend: Die Vaterschaft für ein eheliches Kind kannst du nicht anerkennen. Für Kinder, die in einer Ehe entstanden sind, hast du automatisch die Vaterschaft.
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RE: UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum - von p__ - 29-09-2019, 22:12

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