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UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum
#1
Vorgeschichte:
- Exfrau + 15 jähriges gemeinsamer Junge
- sind nach Scheidung, vor ein paar Tagen 300 km vom ehemaligen Wohnort weg gezogen
- Vaterschaft von ehelichem Kind wurde bei Geburt von mir anerkannt

Aktuelles:

- JA hat sich bei mir gemeldet, und mir vmtl. übliches Drohschreiben zu gesandt und fordert nun diverseste Papiere und Angaben von mir an.

What nu?
- Den TFAQ kenne ich Dank eines Freundes
- Im TFAQ habe ich ein wenig gelesen, incl. dem FAQ zum KU
- Ich versuche erst einmal halbwegs Ruhe zu bewahren und sende bevor ich mir eine Meinung gebildet habe erst einmal gar nichts erst einmal gar nichts an das JA

Trotz erst mal bestehenden eingeengten Blickfeld stellen sich mir folgende Erstfragen:

Jetzt erst einmal losgelöst von meinem eigenen Fall:
* Wenn das JA der Meinung sein sollte das der Zahlknecht nicht leistungsfähig sein sollte (anrechenbares Einkommen von bis zu ca. 880€ bzw. 1050€ Grenze), zahlt das JA dann trotzdem UHV, obwohl der Zahlknecht im angenommenen Fall nicht leistungsfähig ist ( im Extremfall wenn er tot ist) ? Bleibt in dem angenommenen Fall das JA au den Kosten sitzen ohne das da dann Leute in der Theorie Leute verklagt werden sollten ?

Später mehr. Mein Blickfeld ist doch etwas eingeengt.
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
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Nachrichten in diesem Thema
UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum - von Alfred37 - 29-09-2019, 20:10

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