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BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf
#12
ja, natürlich.
Aber es kann ja auch nicht angehen, dass Frau Mama den gemeinsamen Nachwuchs selbstherrlich auf die teuersten privaten Schulen oder in ebensolche Kindergärten schickt und der Herr Papa darf widerspruchslos zahlen. SO ist auch dieses Urteil nicht zu lesen.
Wenn gemeinsames Sorgerecht besteht, dann darf da erwartet werden, dass Vater auch gefragt wird wo das Kind betreut wird.
Der soziale kirchliche Kindergarten für 50EUR Beitrag tuts auch. Bin zwar nicht mehr ganz auf dem Laufenden, was KiGa & Co angehen, aber vor ein paar Jahren reichte die Aussage "Hab 2 Kinder, verdiene X DM " und der Beitrag wurde reduziert, bzw erlassen.

Und im vorliegenden Fall hält sich bei der Schilderung der Vermögensverhältnisse des Vaters mein Mitleid in Grenzen muss ich gestehen... Andererseits ist das Urteil eine gefährliche Steilvorlage.
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RE: BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf - von vorsichtiger - 05-05-2009, 06:55

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