03-09-2019, 09:35
(03-09-2019, 00:08)p__ schrieb: Gegen den Beschluss vorzugehen lohnt sich nicht. Vielleicht sieht die nächste Instanz sogar etwas kritikwürdiges darin, verweist den Fall zurück, aber in der Sache kannst du letztlich nicht gewinnen, ein Sorgerechtsentzug für die Schulbestimmung ist chancenlos in diese Situation.Der Vorwurf des Richters war ja, ich wolle Kind und Mutter eine Schulwahl aufzwingen, die beide nicht möchten. Die Signale meines Sohnes an mich waren andere. Dafür hatte der Richter aber auch eine einfache Erklärung: meine wunschgetriebene Wahrnehmung. Was der Junge wirklich möchte und warum er mal dies und mal das Gegenteil sagt, war irrelevant, der Junge wurde nicht angehört. Tja, ich zwinge aber meinem Sohn nichts auf, wenn er sich aus Selbstschutz oder anderen Gründen für die Interessen seiner Mutter entscheidet. Mein Gang zu Gericht war nur für den Fall, dass ich seine Entscheidung gegen die Mutter durchsetzen müsste. Aber ich sehe ein, dass das gerade mit der Pathologie des hiesigen Muttertiers eine totale Überforderung des Jungen dargestellt hat. Leid tut es mir aber trotzdem nicht.
Eine Weiterbetreibung dieses Verfahrens ist allein wegen der Situation meines Jungen nicht sinnvoll, aber eine gesalzene Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Richter Sorglos ist das Minimum. Jetzt habe ich erstmal Akteneinsicht beantragt, ich möchte mir mal seine Entscheidungsgrundlage anschauen.
VM