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Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge)
#1
Moin.

So, der Fall sieht folgendermaßen aus:

Der Sohn soll die Schule wechseln. Eine Hospitation an einer Privatschule findet statt, danach soll gemeinsame Entscheidung mit Sohn und KM getroffen werden. In dieser Zeit findet der Sohn die neue Schule super, fühlt sich gut aufgehoben, Essen ist besser, soziales Miteinander gut trotz "neu", etc. Dann Konflikt mit Vater; Sohn und KM sind mal wieder "ein Team", großes Drama mit JA und Polizei (telefonisch), Ergebnis: Sohn hasst Papa. Trotzdem äußert sich der Sohn positiv zur Hospitation: die neue Schule ist cool! Der Sohn wechselt nach dem Wochenende zur KM, zwei Tage vor Ende der Hospitation schreibt KM an Vater: Sohn tendiert zu Verbleib an alter Schule! Also denkt der Vater sich: hey, der Sohn will wechseln, ich will das auch, ab zum Gericht, Antrag auf Übertragung des Sorgerechts für die Schulwahl stellen.

Also Antrag gestellt, extra nicht als "einstweilige Anordnung" beantragt und was macht das Gericht?! "Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen." Das war jetzt im schriftlichen Verfahren. Was tue ich damit? Habe ich nun mal nicht beantragt, weil bekanntermaßen aussichtslos. Gericht dichtet sich meinen Antrag zurecht, weil ich "besondere Eilbedürftigkeit" betont hätte. Soll ich jetzt die mündliche Anhörung beantragen? Oder kann ich sofortige Beschwerde einlegen gegen einen Beschluss, der mit meinem Antrag nichts zu tun hat? Da der Richter ein Eilverfahren daraus gemacht hat, ist seine Entscheidung ja auch nicht anfechtbar. Im übrigen geht es mir nicht um eine einstweilige Anordnung, sondern um ein Verfahren in der Hauptsache, so wie ich es beantragt habe. Oder soll ich einfach einen neuen Antrag stellen, der sich mittlerweile erledigt hat, weil der Sohn wieder Stockholm-Syndrom hat und vom Schulwechsel plötzlich nichts mehr wissen möchte?!

Ich möchte den Beschluss anfechten, weil er sich nicht auf meinen Antrag bezieht, der Richter zudem ungezügelt über meine Motivationslage fantasiert und mir implizit noch Mutwilligkeit unterstellt. Kann ich diesem Manöver juristisch etwas entgegensetzen? Kohle für Anwalt ist nicht vorhanden - natürlich.

VM  Cool
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Gerichtsverfahren zum Schulwechsel (elterliche Sorge) - von Vater Morgana - 30-08-2019, 01:16

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