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Streit um den Krankenversicherungsbeitrag
#11
Danke fürs Feedback.

In meinem Fall wurde nicht das Standardrechenprozedere (mit Einkommensauskunft, Ausgabenachweisen etc.) vollzogen, sondern es lief übers "Bauchgefühl".
Den nachehelichen Unterhalt haben wir außergerichtlich über die Anwälte ausgekaspert, der ist nicht tituliert. Nur der KU ist tituliert.
Drücke monatlich an die Mutti rund 500€ und ans Kind knapp 400€ ab.

Wenn es übers Gericht gelaufen wäre, wäre TU/BU sicher höher.
Pflegegeld zählt nicht als Einkommen für Unterhaltsberechnung.
Das bereinigte Netto wäre wohl in etwa so ausgefallen: 1200€ Mutti / 2500€ Ich
Da hätte ich wohl mind. 6-700€ mtl. als TU/BU abdrücken dürfen.

Bei Pflege eines Pfelgebedürftigen in Pflegestufe 5 bin ich mir nicht sicher, ob überhaupt eine Erwerbstätigkeit verlangt werden kann.
Wer sich z.B. bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend meldet, während er einen Angehörigen in Pflegestufe 5 pflegt, gilt als nicht arbeitsfähig und wird an Sozialamt verwiesen. Die Arbeitsagentur prüft aber nicht, ob die als arbeitssuchend gemeldete Person einer Pflegetätigkeit nachgeht, das ist eine andere Story.
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RE: Streit um den Krankenversicherungsbeitrag - von Maestro - 19-08-2019, 11:50

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