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Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt
#4
(09-08-2019, 10:48)Helmute2000 schrieb: Macht es Sinn diesen Tatbestand weiter zu verfolgen?

Von welcher Summe reden wir, die Du im Erfolgsfall zurückbekommen würdest; denn nur diese Summe ist relevant!

Und dann rechne von dieser Summe die voraussichtlichen Kosten ab.

Und sprich mit Deinem Anwalt darüber, wie hoch überhaupt die Erfolgschancen sind.

Und dann kannst Du entscheiden, ob ein Verfahren sinnvoll ist oder nicht.

Meine Vermutung (!): Der Aufwand und der (seelische) Ärger lohnt nicht.

Simon II
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RE: Unterhalt Volljährig erfüllungshindernder Vorbehalt - von Simon ii - 09-08-2019, 13:16

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