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10% Kürzung des SB trotz hoher Miete
#14
Danke. Guter Hinweis. Mal schauen, ob ich ein Urteil zu den Fahrkosten finden kann. Ich tue mich mit den Urteilen generell etwas schwer. A) sind sie schwer zu finden und B) noch schwerer zu verstehen im Juristendeutsch.

Wegen der 10% Kürzung hier der Auszug aus den Süddeutschen Unterhaltsleitlinien 2019:

21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten
Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme.
Er beträgt
- beim Nichterwerbstätigen 880 €
- beim Erwerbstätigen 1.080 €.
Hierin sind Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe von 380 € enthalten.

21.5.3 Bei Zusammenleben mit einem leistungsfähigen Partner kann der Selbstbehalt wegen ersparter
Aufwendungen reduziert werden, wobei die Ersparnis des Unterhaltspflichtigen im Regelfall mit 10 %
angesetzt werden kann.

Bedeutet hier "unterste" nicht, dass keine Absenkung unter 880 mehr möglich ist? Mein zweites Kind (2 Jahre) mit dem ich zusammenwohne stellt doch ein gleichgestelltes Kind dar, oder nicht? Vielleicht gilt 21.5.3 nur für Paare ohne Kind?

Es liest sich als "Kann"-Bestimmung. Das könnte z.B. bedeuten, dass es eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters ist.
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RE: 10% Kürzung des SB trotz hoher Miete - von Martin99 - 12-08-2019, 11:38

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