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10% Kürzung des SB trotz hoher Miete
#1
Hallo,

Kurzdaten:

- Kein Titel

- Kind 1 (9 Jahre) erhält Unterhaltsvorschuss 

- Meine EM-Rente liegt etwas über dem SB von 880€

- Wohnung mit Partnerin und neuem Kind 2 (2 Jahre)

- Partnerin erwerbstätig mit mehr als 1000€ netto

- Warmmiete 1000€

- Kürzung SB um 10% auf 792€

Ich möchte gegen die 10% Kürzung vorgehen bzw. mir den Selbstbehalt anheben lassen.

880€ SB beziehen sich meines Wissens auf eine Warmmiete von 380€. Ich zahle monatlich 500€ warm (Gesamtwarmmiete 1000€). Die Differenz von 120€ möchte ich auf die 880€ SB oben drauf haben (wären dann 1000€ erhöhter SB). Danach kann meinetwegen (wenn es keine andere Lösung gibt!) der SB wieder um die 10% gesenkt werden:

1000-10%=900€ neuer SB.

Ich habe dies bisher nicht so gefordert. Die UVK kennt meine Miete aber und senkte trotzdem auf 792€ SB ab. Das heißt ich lebe derzeit von 292€ (792-500Miete).

Ich wohne von Kind1 40km entfernt und habe dadurch an 2 Wochenenden pro Monat 320km aufzuwenden. Kann ich hierfür zusätzlich den SB anheben lassen?

Kann man das so argumentieren oder habt Ihr andere Tipps?


Problem 2:

Es wurden Unterhaltsrückstände für 5 Monate berechnet in denen ich kein Einkommen hatte. Ich erhielt 78 Wochen Krankengeld + 12 Monate ALG1 (Nahtlosigkeitsregelung), welches dann endete und die 5 Monate ohne Einkünfte folgten. Ich wartete damals auf die Bewilligung der Rente. Zum Jobcenter ging ich nicht, da meine Partnerin Einkünfte hatte und ich nichts bekommen hätte. In dieser Zeit machte ich Schulden. 

Wohngeld wurde von uns damals beantragt aber leider abgelehnt. 

Der UVK teilte ich mit, dass ich 5 Monate keine Einkünfte hatte. Dies wurde einfach ignoriert und trotzdem zu den Unterhaltsrückständen mitberechnet. 

Wie gehe ich hier am besten vor? 

Da die Gegenseite meine Argumente bisher einfach unbegründet an sich abtropfen ließ und mit Textbausteinen antwortete, habe ich mir überlegt die oben genannten Punkte alle vorzutragen und künftig (nach Quotelung) für Kind1 nur an die UVK zu bezahlen was über die 900€ hinausgeht. 

Wie würden die Schritte der UVK aussehen? Wird man dann verklagt + Strafanzeige oder schafft man es so wenigstens mit denen in einen Dialog zu kommen?

Ich war auch bei einem Anwalt bei einer Erstberatung. Diese brachte mir leider keine neuen Erkenntnisse. Ich bekam keine Deckung der Rechtsschutz. Nur die Erstberatung wurde darüber abgerechnet. Der Anwalt meinte, es würde mich zuviel kosten (600€), wenn er tätig wird und legte sein Mandat nieder. Er riet mir mich selbst an die UVK zu wenden. Einen Sozialschein beim Amtsgericht bekomm ich auch nicht. 
Gibt es Urteile auf die ich mich in einer Argumentation berufen könnte? Es wäre z.B. interessant in welchem Urteil bei einem Unterhaltspflichtigen mit hoher Miete der Selbstbehalt erhöht wurde. Ich fand eine gute Beispielrechnung hier:

Auch ist in meinem Fall davon auszugehen, dass die Kindesmutter über 50% mehr Einkünfte als ich habe. Dies wird ja auch als Grund für eine SB Anhebung angesehen. Gilt dies auch bei Unterhaltsvorschuss?
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10% Kürzung des SB trotz hoher Miete - von Martin99 - 15-07-2019, 20:26

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