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Sozialgerichte: Zuschlag zu ALG 2 wegen Umgangskosten
#2
Hallo zusammen

Vom (überwiegend) betreuenden Elternteil kann nicht verlangt werden, dass er dem umgangsberechtigten Elternteil die Kosten für den Umgang erstattet.

Das Jobcenter muss den Regelsatz an den Tagen raus rücken, wo sich die Kinder überwiegend beim umgangsberechtigten Elternteil aufhalten.

Dabei ist nicht die feste 12-Stunden-Regel vorgesehen, wenn die Kinder sich aufgrund ihres Alters im KiGa oder in der Schule aufhalten.

Nachzulesen ist das Ganze hier:

http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayU...FDBCC70E47}

und ergibt eine ganz schöne Summe.

Für Juli 2007 hat das Gericht immerhin 346,50 € für 2 Kinder errechnet. Noch nach dem alten Regelsatz und für die kleine Altersstufe.

Nach heutigem Regelsatz wären für 2 Kinder unter 7 Jahren 365 € fällig und 418,50 €, wenn beide Kinder bereits 7 sind.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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SG Mainz S 3 AS 321/11 Umgangskosten - von Camper1955 - 01-08-2012, 11:58

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