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Unterhalt gegeneinader aufrechnen?
#5
Aha, danke.

Das würde also bedeuten, dass es passieren kann, dass ich, weil für zwei Kinder evtl. ausreichend Leistungsfähig, den vollen Unterhalt bezahle, aber für das Kind welches bei mir lebt, nur UHV bekomme, weil die Mutter nicht leistungsfähig ist. 

B.t.w. Wäre sie verpflichtet vollzeit zu arbeiten (fiktives Einkommen), wenn sie zwei Kinder betreut und das jüngere 11 Jahre alt ist?

Grüße Marcus
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt gegeneinader aufrechnen? - von Marcus - 03-06-2019, 14:15
RE: Unterhalt gegeneinader aufrechnen? - von Marcus - 03-06-2019, 16:39

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