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Unterhaltschuldenhöhe bei Jugendamt erfragen.
#18
Keineswegs. Die Antwort habe ich bereits in #10 geschrieben, wiederhole sie auch gerne nochmal. Ich würde meine Pläne durchaus weiterverfolgen, aber dergestalt dass nichts auf Kante genäht ist, sondern mit einem Sicherheitspolster für den Fall einer eventuellen Spätfolge des Titels. Das Risiko dafür mag sehr niedrig sein, aber der entstehende Schaden kann sehr hoch sein. Das ist eine einfache Abwägung zwischen Einsatz und Schadensfolgene im Fall eines wiederauferstandenen Titels.

Oder noch primitiver ausgedrückt: Leg einfach was zur Seite, wenn du dich in Wohnungs- und Firmenabenteuer stürzst. Ein Rat, der wahrscheinlich auch ohne Titel angebracht ist.
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RE: Unterhaltschuldenhöhe bei Jugendamt erfragen. - von p__ - 03-06-2019, 09:13

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