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Rückforderung von Unterhaltsvorschuss
#6
Klar zählt theoretisch immer das Jahres-Einkommen. Ich frage mich nur, woher kommen die vielen Urteile, oftmals höherer Gerichte, wo ebenso monatsweise differenziert wird, was die jeweiligen Leistungspflichten angeht. Sei dir gewiss: Es wird immer so ausgelegt, dass am Ende die höchst mögliche Zahlquote bei rum kommt. Ein Wunder, dass noch kein Richter auf die Idee gekommen ist, dies täglich zu errechnen.  Dann könnte man glatt die Wochenenden herausrechnen und nochmehr bei dir holen. Angel
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RE: Rückforderung von Unterhaltsvorschuss - von IPAD3000 - 03-06-2019, 23:14

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