15-05-2019, 09:00
Nach meinem Verständnis hast du Anspruch auf Zusammenveranlagung, soweit die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Zur Not könntest du vom Familiengericht die Zustimmung ersetzen lassen.
Auf alle Fälle solltest du über einen Einspruch den Bescheid noch offen halten.
Für den Fall dass Unterhalt ein Thema ist, hast du natürlich dann eine geringere Basis, da höre Steuern anfallen, um Unterhalt zu bezahlen. Vielleicht ist das langfristig betrachtet so gerade interessant.
Auf alle Fälle solltest du über einen Einspruch den Bescheid noch offen halten.
Für den Fall dass Unterhalt ein Thema ist, hast du natürlich dann eine geringere Basis, da höre Steuern anfallen, um Unterhalt zu bezahlen. Vielleicht ist das langfristig betrachtet so gerade interessant.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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This machine kills [feminists]!
(Donovan)