08-05-2019, 16:36
Ich würde den gerichtlichen Weg nicht von der psychischen Diagnose borderline, ja oder nein, abhängig machen. Eine "normal" narzisstisch veranlagte Frau nimmt sich auch immer gerne das was ihr zusteht, meist dann auch das gemeinsame Kind.
Mit so einen Exemplar ist an einen geregelten Umgang absolut nicht zu denken. Und wenn sich der TE hier nicht gerade macht, wird es meist eher schlimmer als besser. Daher Dreisprung. Aufforderung, Ja, Gericht. Und dies alles zeitnah. Ggf. wird dies bei der Ex gewisse Erkenntnisse bringen.
Mit so einen Exemplar ist an einen geregelten Umgang absolut nicht zu denken. Und wenn sich der TE hier nicht gerade macht, wird es meist eher schlimmer als besser. Daher Dreisprung. Aufforderung, Ja, Gericht. Und dies alles zeitnah. Ggf. wird dies bei der Ex gewisse Erkenntnisse bringen.