08-05-2019, 14:50
Wenn das Jobcenter alles an sich gezogen hat, dann kann es keinen weiteren Vertretungsberechtigten geben. Die Weitergabe der früheren Auskunft vom JC an die Mutter ist aber immer okay weil letztlich nicht zu verhindern, auch das Jugendamt würde bei einer Beistandschaft die Unterlagen an die Mutter weiterreichen.
In Umgangssachen auf das OLG zu hoffen ist keine Lösung. Die Ex kriegt von so einer Richterin erstmal Oberwasser. Die Zeit vergeht und für jeden Versuch einer Durchsetzung landest du trotzdem immer erst beim Amtsgericht und damit immer bei derselben dummbratzenden Robenständerin. Spätestens nach der dritten Schleife eines Durchsetzungsversuchs bist du kaputt, verbraucht und depressiv.
Dann lieber höflich lächelnd die totale Kapitulation. Das wahrt dir wenigstens gewisse Chancen.
In Umgangssachen auf das OLG zu hoffen ist keine Lösung. Die Ex kriegt von so einer Richterin erstmal Oberwasser. Die Zeit vergeht und für jeden Versuch einer Durchsetzung landest du trotzdem immer erst beim Amtsgericht und damit immer bei derselben dummbratzenden Robenständerin. Spätestens nach der dritten Schleife eines Durchsetzungsversuchs bist du kaputt, verbraucht und depressiv.
Dann lieber höflich lächelnd die totale Kapitulation. Das wahrt dir wenigstens gewisse Chancen.