Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ex mit gemeinsamen Kind dreht klassisch am Rad - dringende Lösung gesucht
#11
(08-05-2019, 11:51)Badman schrieb: Ansprüche sind ans Jobcenter übergegangen

Aber ohne Beistandschaft? Dann sind die Ansprüche vielleicht nur teilweise in Höhe des Unterhaltsvorschuss übergegangen und nur einen Betrag darüber kann die Ex selbst geltend machen. Der Textausschnitt des Jugendamts sagt wenig aus. Kann sein, dass sich das Jugendamt nur drücken will, obwohl es das nicht darf. Wer für was wirklich Vertretungsrecht hat, ist nicht ganz geklärt.

Egal was, du bist nicht verpflichtet, erneut Auskunft zu geben. Grund: Du hast sie bereits dem Vertretungsermächtigten gegeben. Der kann sie weiterreichen wie es das Jugendamt vorgeschlagen hat oder dieselben Zettel werden nochmal kopiert. Eine neue Auskunft mit neuen Nachweisen und neuem Relevanzeitraum gibts nicht. Erst nach zwei Jahren wieder.

Die Beschreibung der Ex ist durchaus sinnvoll. Natürlich nicht, weil jemand annimmt dass du dieser Person noch hinterherhängst (nach deiner Beschreibung war es bereits absolut klar, dass das nicht der Fall ist), sondern weil das sehr relevant ist für die Art, zu einer funktionierenden Umgangsregelung zu kommen. Dazu muss man sie einschätzen können.

Offenbar geht sie den beliebten Weg "Umgang nach Gutsherrinnen Art", das kenne ich nur zu gut aus eigener Erfahrung. Erst nur betreuten Umgang zulassen und dann ein paar Termine diktieren. Dauerhaft. Nicht mal der zuständige Richter hat sich dran gestört. Diesem Typ ist kaum beizukommen. Sie haben früh den Trick gelernt, es nie zu überreissen, sondern langsam zu strangulieren, hintenrum zu torpedieren, abzuwürgen.

Einen Rat, der das Problem löst gibt es nicht. Ich würde entweder nach knappen Fristen zur Einigung sofort vor Gericht gehen oder erst, wenn das Kind drei Jahre alt ist und bis dahin hinnehmen, was die Mutter verlangt. Auf Dauer wird das aber dazu führen, dass du nur eine sehr schwache Beziehung zur Tochter aufbauen kannst, die so ab 10,12 Jahren häufig versandet, dich die Situation aber bis dahin ständig belastet. Wird klar, dass der Gerichtsgang nichts brachte, würde ich aufgeben. Wenn du das nicht kannst, musst du eben vor den Wünschen der Mutter kapitulieren. Mehrfache Gerichtsverfahren bringen in Sachen Umgang nur ganz selten etwas. Schon beim Ersten weiss man, was man mit dem zuständigen Richter zu erwarten hat. Hilfe, Schwachsinn oder dummes Geblöke.

Denn vor Gericht wird es ein totales Roulette-Spiel. Der Richter kann der Ex einen Anschiss geben, nach dem sie nur noch klein bei gibt, er kann Regelungen durchsetzen oder er kann dich dumm anglotzen und fragen, was du eigentlich willst, sei doch alles prima was die Ex da vorschlägt. Das klingt vielleicht für dich jetzt üvertrieben, ist aber so. Die Fähigkeiten der Robenklientel spotten in der Realität jeder Beschreibung und das ganz besonders im Familienrecht.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Ex mit gemeinsamen Kind dreht klassisch am Rad - dringende Lösung gesucht - von p__ - 08-05-2019, 14:16

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
Question Wechselmodell und als Lösung die Güterichter Mediation Zahlesel_RUS 12 7.245 30-07-2018, 15:38
Letzter Beitrag: Zahlesel_RUS
  Dringende Hilfe in Thailand heinz1966 45 54.552 20-05-2015, 13:22
Letzter Beitrag: MitGlied
  Dringende Frage zu Pfändung, KU & Insolvenz Jessy 7 6.829 04-08-2013, 13:50
Letzter Beitrag: raid
  Daten weitergeben - dringende Frage! Sockenmonster 7 7.254 22-07-2012, 12:44
Letzter Beitrag: Nappo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste