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Arten Unterhalt und Veweigerung
#11
(09-05-2019, 09:12)PaulHunter schrieb: Die Frage ist ja auch, wenn ich bspw. eine Immobilie habe und diese verkaufe.
Kann das 5 Jahre später noch angefechtet werden, vor allem wenn diese nur einen Teil des Vermögens ausmacht und nicht das Vermögen im Ganzen?
Denn dann wäre ja jedes Rechtsgeschäft mit einem Verheirateten quasi nichtig, da nicht rechtssicher.

Solche Verträge werden auch noch später als nach 5 Jahren angefochten. Von Frauen erfolgreich, von Männern eher nicht. Frauen sind auch in der deutschen Rechtssprechung einfach nicht voll zurechnungsfähig (deswegen werden die auch so selten in die Vorstände von DAX-Unternehmen oder in Spitzenpositionen in Management und Verwaltung berufen).
Es reicht in den allermeisten Fällen aus, wenn die Frau später behauptet, während der Unterschrift nicht ganz klar im Kopf gewesen zu sein. Wegen Schwangerschaft, wegen Hormonen (zu geil, zu rattig) oder weil sie sich erpresst gefühlt haben ("sonst heiratet er mich nicht") - oder aus irgendeinem anderen Grund.

Insofern hast Du natürlich Recht - Rechtsgeschäfte mit diesem Teil der Bevölkerung, dem weiblichen, sind nicht rechtssicher.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Arten Unterhalt und Veweigerung - von p__ - 04-05-2019, 14:21
RE: Arten Unterhalt und Veweigerung - von p__ - 06-05-2019, 09:25
RE: Arten Unterhalt und Veweigerung - von p__ - 06-05-2019, 17:16
RE: Arten Unterhalt und Veweigerung - von Austriake - 09-05-2019, 13:56

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