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Arten Unterhalt und Veweigerung
#1
Hallo liebes Forum,

wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es folgende Arten von Unterhalt:
  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
Gehen wir fiktiv von einer langen Ehe aus (von mir aus 30 Jahre).

Kindesunterhalt:
Hier gehe ich davon aus, dass die rechtlichen Konsequenzen bei Nichtbezahlung am höchsten sind (§ 170 glaube ich).
Wenn man das also nicht bezahlt, hat man sowohl zivilrechtlich und strafrechtlich ein Problem.
Konsequenzen könnten Passentzug, Gefängnis usw. sein.
Ist das alles soweit richtig?

Weitere Frage 1:
Gilt das auch für erwachsene Kinder? Angenommen, das Kind ist 20 und will studieren, man verweigert die Unterhaltszahlung.
Gilt dann der § 170 auch oder sind die Konsequenzen bei Nichtbezahlung "harmloser"?

Weitere Frage 2:
Was ist, wenn man einfach weniger bezahlt?
Bspw. 100 Euro pro Monat.

Trennungsunterhalt:
Soweit ich informiert bin ist das eine reine zivilrechtliche Sache und nicht strafrechtlich.
Man hat also kein Gefängnis und kein Passentzug zu befürchten.
Das Schlimmste sind Dinge wie Lohnpfändung, allgemeine Pfändung und Abgabe der EV.
Ist das soweit richtig?

Nachehelicher Unterhalt:
Hier gehe ich von den gleichen Konsequenzen wie beim Trennungsunterhalt aus.
Ist das richtig?

Und weitere vielleicht blöde Frage:
Der Partner hat ja zum Zeitpunkt der Trennung (also der Zustellung der Dokumente) ein Auskunftsrecht über das Vermögen.
Ist das Vermögen dann stark abweichend zum Vermögen der Trennung, muss man das begründen.
Was ist, wenn man Vermögen bspw. 1 Jahre oder von mir aus 2 Jahre vorher zur Seite schafft?
Dann hat der andere ja nicht einmal ein Auskuftsrecht darüber, oder?

In diesem Sinne, liebe Grüße
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Nachrichten in diesem Thema
Arten Unterhalt und Veweigerung - von PaulHunter - 04-05-2019, 14:01
RE: Arten Unterhalt und Veweigerung - von p__ - 04-05-2019, 14:21
RE: Arten Unterhalt und Veweigerung - von p__ - 06-05-2019, 09:25
RE: Arten Unterhalt und Veweigerung - von p__ - 06-05-2019, 17:16

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