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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#44
(28-08-2019, 15:48)Austriake schrieb: Die Bank muss dir doch eine Kopie des PfÜB zukommen lassen können, wenn die dein Geld an jemand anderen zahlen? Wenn sich dann dieser PfÜB auf diesen alten Titel bezieht - alles klar dann, oder?

Habe einen alten PfüB dort ist auch die Bankverbindung der Gläubigervertreterin aufgeführt. Aber das die auch noch den Titel haben... Huh 
Bei beantragung des PfüB klar aber danach auch noch...
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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von Arminius - 28-08-2019, 16:59

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