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P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt
#38
Wichtig ist, wenn Dir Pfändungen nach 850d reinflattern schnell reagieren. Prüfen ob dieser tatsächlich für den laufenden Unterhalt eingerichtet wurde bzw. bestehdenr "Alt-Schulden" durch Unterhalt kürzer als ein Jahr. Sollten die Schulden schon älter sein, dann ist es kein 850d.... nimmt aber manches Vollstreckungsgericht (Balingen) nicht so genau. Dann rödelst Du mehrere Monate mit 900€ rum
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RE: P-Konto,Unterhaltspfändung,laufender Unterhalt - von fragender - 10-07-2019, 15:50

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