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künftiger Unterhalt richtig berechnen und kann ich anpassen
#8
Ein neues Kind ist generell kein Grund für irgendeine Einkommensverringerung des Pflichtigen. Die Flucht in eine neue Familie darf man machen, aber damit kann man nicht aus der Unterhaltsfalle. Das Problem in diesem Fall ist auch die hohe Angreifbarkeit des Pflichtigen. Er hat Geld, er hat Immobilien. Es ist viel da, das abgreifbar ist und nicht zu schützen. Egal, wo er hingeht. Er bleibt verurteilbar, er bleibt pfändbar.

Deshalb würde es auch nichts bringen, abzutauchen. Typisch für die Gründung einer neuen Familie ohne Unterhalt an die Alte ist der Gang in die Unpfändbarkeit, man lässt die Dinge über die neue Frau laufen, aber das geht hier eben auch nicht.

Um da rauszukommen, wäre ein Bruch nötig gewesen, ein Zwischenschritt, um wenigstens auf Mindestunterhaltsniveau runterzukommen und das amtlich zu machen. Typisch dafür wären gesundheitliche Gründe. Nun bleibt noch die Einvernehmlichkeit. Oder er findet einen genialen Anwalt und hat Glück mit dem Richter und er schafft es, den Unterhalt zu reduzieren. Einfach wird das garantiert nicht.
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RE: künftiger Unterhalt richtig berechnen und kann ich anpassen - von p__ - 22-03-2019, 22:02

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