12-03-2019, 18:22
Der Unterhalt muss dann aber vom Empfänger ( da einzeln veranlagt ) wie ein Einkommen versteuert werden! Also nichts mit Verschiebebahnhof !
Und der " Zahler " ist dazu verpflichtet dem Empfänger die Nachteile der Versteuerung auszugleichen !
Das Lohnt sich also nur wen der " Zahler " in einer so hohen Steuerstufe angekommen ist das da unterm Strich noch etwas übrig bleibt.
Im übrigen ist der Empfänger dazu verpflichtet dem " Zahler " diese Möglichkeit einzuräumen .
Muss halt jeder für sich durchrechnen ob das was bringt !
Und der " Zahler " ist dazu verpflichtet dem Empfänger die Nachteile der Versteuerung auszugleichen !
Das Lohnt sich also nur wen der " Zahler " in einer so hohen Steuerstufe angekommen ist das da unterm Strich noch etwas übrig bleibt.
Im übrigen ist der Empfänger dazu verpflichtet dem " Zahler " diese Möglichkeit einzuräumen .
Muss halt jeder für sich durchrechnen ob das was bringt !