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An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017!
#4
Muss ich das bezahlen oder nicht?
Ich wurde nie zur Zahlung von Rückständen angeschrieben.

Hat jemand eine Rechtsgrundlage?
Im Netz finde ich leider keine adäquate Antwort.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: An Dreistigkeit nicht zu überbieten! JA fordert "angeblichen Rückstand" ab 07/2017! - von masku - 22-02-2019, 08:14

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