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Unterhalt - Aufstocker & ab ins Paradies
#6
Hallo.

Also - das Meiste wurde schon gesagt, nur nicht von mir... Tongue 

Man muss unterscheiden, ob ein Umzug aus privaten Gründen erfolgt oder aufgrund einer  konkreten !! Arbeitsaufnahme..

Wenn es nur um einen Umzug ohne Arbeitsaufnahme geht, werden Umzugskosten nur im Ausnahmefall - und dann auch nur i.d.R
als Darlehen gezahlt... und nur dann wenn ein wichtiger Grund anerkannt wird..der bessere Arbeitsmarkt in Süddeutschland mit der besseren Chance auf eine Arbeit
zählt eindeutig nicht dazu.

Richtig ist auch, dass das Jobcenter im Vorfeld zustimmen muss und das die Kosten der Unterkunft ( + die Nebenkosten nicht vergessen !! ) üblicherweise nicht höher sein dürfen als bislang.. Zuständig für diese Art von Umzug ist der Leistungsbereich Deines JC am jetzigen Wohnort ... Wie man gleiche oder niedrige Mietkosten im ( teureren ) Süden realisieren
will, erschließt sich mir im Moment nicht ... allenfalls wenn bereits jetzt hohe KdU gezahlt werden..

Das der Leistungsbereich einen Umzug zahlt oder einem solchen zustimmt um Dich aus der Statistik zu bekommen ist völliger Unfug ...

Anders stellt sich der SV dar, wenn Du eine ( möglichst ) sv-pflichtige Arbeit gefunden hast und deshalb umziehen musst. Dann wird der Umzug gezahlt bei Vorlage von
i.d.R. 2 Vergleichsangeboten. Zuständig ist dafür der Vermittlungsbereich Deines Jobcenters, meistens als Bereich "Markt und Integration" gekennzeichnet.

Allerdings besteht auf diese Leistungen kein Rechtsanspruch sondern immer nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel... Vorsicht: Jedes JC kann im Rahmen sogenannter
ermessenslenkender Weisungen festlegen, ob und wie es diese freiwilligen Leistungen gestalten will.
Im Rahmen des SGB II Flickenteppichs in Deutschland gibt es dabei noch erhebliche Unterschiede, nämlich ob ein relativ einheitlicher Leistungsstandard bei den BA - dominierten
gemeinsamen Einrichtungen vorliegt oder ob Dein Jobcenter zu einer Optionskommune gehört ...

Fazit: Vorher anfragen ( gilt konkludent als fristenwahrender Antrag ), am besten per mail; telefonisch erreichst Du häufig niemanden ....

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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RE: Unterhalt - Aufstocker & ab ins Paradies - von ArJa - 13-02-2019, 17:54

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