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Anrecht auf das Halbjahreszeugnis ?
#3
Solltst du ernst nehmen und auf Vorlage pochen. Wenn die Dame schon volljährig ist, aber erst in der zehnten Klasse und dann auch noch die zweite Runde könnte da einiges im argen liegen. Wichtiger sind bei den Halbjahresinformationen nicht die Noten, sondern vermerkte eventuelle Fehlzeiten. Es könnte nämlich auch sein, dass das Töchterlein längst mit Jayden Joshua & Kumpels in der Unterführung rumhängt statt die Schulbank zu drücken. Das könnte recht schnell das Ende des Unterhalts bedeuten.
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RE: Anrecht auf das Halbjahreszeugnis ? - von p__ - 03-02-2019, 16:51

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