30-01-2019, 11:15
(30-01-2019, 10:29)Maestro schrieb: Pflegekasse sagt, organisatorisch kann sie nur auf ein Konto überweisen. Man müsste sich auf ein Treuhandkonto o.ä. einigen.
Eigentlich ein Armutszeugnis, im EDV Zeitalter von organisatorischer Überlastung zu sprechen. Ein zweiter Datensatz mit einer Bankverbindung und ein Algorithmus, der den Pflegesatzbetrag z. B. im Tageverhältnis aufteilt.
Ich denke, in dem Blogeintrag hier steht alles, was du wissen musst. Ist auch noch recht aktuell.
https://schmidt-familienrecht.de/ratgebe...iges-kind/
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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