07-02-2019, 17:46
(07-02-2019, 16:30)Cappuccino schrieb: Ich denke die Kinder können sich gerichtlich freisprechen lassen ihre Erzeuger im Alter zu unterstützen. So ungefähr Sie waren nie da und haben sich nicht gekümmert. Das die Erzeuger entsorgt wurden interessiert niemanden.
Es ist alles möglich .
Möglich ist alles...nur glaube ich daran nicht. Wenn es ums Geld geht vor allen in Zeiten leerer Kassen...da fällt denen wieder ein das er doch auch Kinder hat.
Und nach den Rechtssprechungen der OLG bzw. BGH sind die Kriterien schon fast dem eines "normalen" Unterhaltspflichtigen.siehe als Bsp.(BGH, Urt. v. 15.09.2010 – XII ZR 148/09)