26-01-2019, 22:06
Der Anwaltswechsel ist dann ein Riesenproblem, wenn man nur Verfahrenskostenhilfe zur Verfügung hat. Dann ist ein Wechsel erst mal nicht drin oder man blecht selber was. Normalerweise wird bei Verfahrenshilfe ein bestimmter Anwalt beigeordnet. Den kann man schon wechseln, aber der Staat weigert sich, eventuelle dadurch entstehende Mehrkosten zu bezahlen. Hat also der erste Anwalt schon was verbraucht, zum Beispiel im Rahmen einer Erstberatung, dann ist dieses Geld weg und der Staat zahlt es nicht ein zweites Mal.