31-12-2018, 18:17
Die Banken halten diese Bescheinigungen nur eine gewisse Zeit lang "aktiv". Das dürftest Du mit "eigentlich" meinen. Eine erneute Ausstellung und Bescheinigung aktuellen Datums ist von einer Klage (hier Vollstreckungsgegenklage; NICHT Anzeige!) unabhängig.
D.h., Du erneuerst mit einer neuen Bescheinigung nach § 850k ZPO schlicht dieselbige und alles ist soweit erst mal in Butter ;-) Also einfach neu einreichen!
Ich überlege gerade, dass nämlich vor dem Hintergrund dieser Möglichkeit, ein Grund zur erfolgreichen Klageführung weg fällt, und man sich daher die Arbeit sparen kann, eine solche einzureichen, weil das Gericht so argumentieren könnte.
D.h., Du erneuerst mit einer neuen Bescheinigung nach § 850k ZPO schlicht dieselbige und alles ist soweit erst mal in Butter ;-) Also einfach neu einreichen!
Ich überlege gerade, dass nämlich vor dem Hintergrund dieser Möglichkeit, ein Grund zur erfolgreichen Klageführung weg fällt, und man sich daher die Arbeit sparen kann, eine solche einzureichen, weil das Gericht so argumentieren könnte.