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Kostgeld und Wechselmodell
#4
Es gibt keine gesetzliche Regelung.

Dass ein bereits verdienendes Kind etwas von seinem Einkommen zur klammen Haushaltskasse beisteuert statt ausschliesslich die Früchte zu geniessen (essen, wohnen, waschen, putzen) ist ein legitimer Wunsch. Im Wechselmodell wird es allerdings schwierig, wenn der andere Elternteil ganz anderer Ansicht ist. In der Situation sehe ich mehrere Möglichkeiten:

- das Kind zahlt zwar nicht an dich, aber übernimmt Kosten, die im Haushalt anfallen. Es beteiligt sich an der Haushaltsführung, von der es profitiert. Dafür ist die Einsicht oft grösser wie Bargeld an die Eltern zu zahlen.
- Aussitzen. Wechselmodell mit 17, na ja, das ist wohl mehr ein formaler Zustand. Die Volljährigkeit steht vor der Tür und damit vielleicht auch ein Auszug. Dann sind die Kosten weg und Unterhalt fliesst auch keiner bei 900 EUR Ausbildungsvergütung. Das wäre schon jetzt so, wenn das Kind ganz beim anderen Elternteil einzieht. Schlage ihm das doch vor.
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Nachrichten in diesem Thema
Kostgeld und Wechselmodell - von Nemo - 26-11-2018, 18:26
RE: Kostgeld und Wechselmodell - von Austriake - 27-11-2018, 08:11
RE: Kostgeld und Wechselmodell - von Theo - 27-11-2018, 09:58
RE: Kostgeld und Wechselmodell - von p__ - 27-11-2018, 12:00

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