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Verjährung / Abänderung nachehelicher Unterhalt
#5
(27-10-2018, 19:55)p__ schrieb: Wie kommts, dass du wegen Unterhaltspflichtverletzung verfolgt wirst, obwohl der Unterhalt immer pünktlich eingetroffen ist?

Die Begründung für die Abänderungsklage ist die tatsächlich eingetretene Änderung deiner wirtschaftlichen Verhältnisse. Aber es braucht keine hellseherischen Fähigkeiten, dass die Verweigerung von Auskünften dem Richter ein entspanntes Lächeln aufs Gesicht zaubern wird, weil damit ein Beschluss recht einfach wird. Eine Änderung kann ja nur durch Nachweis von Einkommen Vorher und Einkommen Nachher begründet werden. Wenn das "vorher" nicht rausgerückt wird....

Warum die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, weiss nur die Staatsanwaltschaft. Ich habe keine Ahnung. Möglicherweise behauptet die Ex auch nur, keinen (oder zu wenig) Unterhalt zu bekommen.

Zum Nachweis von Einkommen vorher/nachher: es gibt keine Dokumente wie Einkommenssteuerbescheide, Lohn- oder Gehaltsabrechunungen o.ä., die ich vorlegen könnte. Es existieren diese Dinge schlichtweg nicht.
Zur Berechnung des bisher gezahlten Unterhalts lagen ja meine Einkommensverhältnisse aus 2014 zugrunde. Den ausgeurteilten Unterhalt haben dann Freunde, Verwandte usw. für mich bezahlt, um mich vor Strafverfolgung zu schützen.
Das ist jetzt aber vorbei. Ich bin wieder zurück in Deutschland, und erziele wieder eigenes Einkommen - wenig zwar, aber ich falle keiner Sozialkasse zur Last.

Zudem- was nützt eine Kenntnis über frühere Einkommensverhältnisse, wenn es um die Berechnung von Unterhalt in der Zukunft geht? Die Grundlage für den bisher bezahlten Unterhalt ist aktenkundig.

Und fiktives Einkommen für Kindesunterhalt ist nicht unüblich, für nachehelichen Ehegattenunterhalt eher unwahrscheinlich. Zumindest finde ich im Web keine Urteile hierzu.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Mercedes_AMG - 27-10-2018, 19:28
RE: Abänderungsklage zum nachehelichen Ehegattenunterhalt - von Austriake - 28-10-2018, 18:20

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